nexMart GmbH & Co. KG
Gropiusplatz 10
70563 Stuttgart
E-Mail: info@nexmart.com
Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (Art. 13 Abs. 1 b DS-GVO)
ENSECUR GmbH
Sophienstr. 25
70178 Stuttgart
Persönlich verantwortlich: Herr Julian Häcker
E-Mail: dsb-nexmart@ensecur.de
Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 c DS-GVO)
Aufnahme, Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses:
- Personalplanung/-entwicklung (§ 26 Abs. 1 BDSG-neu; Art. 6 Abs. 1 f DS-GVO*)
- Führen der Personalakte (§ 26 Abs. 1 BDSG-neu)
- Mitarbeiterbeurteilung (§ 26 Abs. 1 BDSG-neu)
- Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen (§ 26 Abs. 1 BDSG-neu)
- Erstellung von Zeugnissen und Zwischenzeugnissen (§ 26 Abs. 1 BDSG-neu; Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO)
- Lohnabrechnung (§ 26 Abs. 1 BDSG-neu; Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO)
- Lohnpfändung, Klärung von Gläubigeranfragen (§ 26 Abs. 1 BDSG-neu; Art. 6 Abs. 1 c DS-GVO)
- Zeiterfassung und Zeitkontenführung (§ 26 Abs. 1 BDSG-neu)
- Abwicklung von Krankmeldungen (§ 26 Abs. 1 BDSG-neu; Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO)
- Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses (§ 26 Abs. 1 BDSG-neu)
- Abwicklung von meldepflichtigen Arbeitsunfällen (§ 26 Abs. 1 BDSG-neu; Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO)
- Durchführung des betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements (§ 167 Abs. 2 SGB IX i.V.m. Art. 6 Abs. 1 a DS-GVO)
- Erfassung und Betrieb der IT- und TK-Struktur des Unternehmens (Art. 6 Abs. 1 f DS-GVO*)
- Mitarbeiterdaten im Intra- und Internet, Firmenzeitungen (Art. 6 Abs. 1 a DS-GVO, Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO, Art. 6 Abs. 1 f DS-GVO)
- Beauftragung von Personaldienstleistern zur Mitarbeitergewinnung (§ 26 Abs. 1 BDSG-neu; Art. 6 Abs. 1 c DS-GVO)
- Meldung von Daten an Versicherungen für z. B. betriebliche Altersvorsorge und Entgeltumwandlung, Unfallversicherungen (Art. 6 Abs. 1 c in Verbindung mit § 1a BetrAVG und Art. 6 Abs. 1 f DS-GVO*)
- Sicherstellung rechtlicher Vorgaben zum Mutterschutz (Art. 6 Abs. 1 c DS-GVO i.V.m MuSchG)
- Employerbranding auch mit Fotos zur Nutzung auf sozialen Netzwerken (Art. 6. Abs. 1 a DS-GVO)
Interessen des Verantwortlichen bei Interessensabwägung (Art. 13 Abs. 1 d DS-GVO*)
- Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten
- Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs der Gesellschaft
- Verhinderung von Straftaten
- Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 e DS-GVO)
Krankenkassen, Rentenversicherungsanstalt, Zeitarbeitsfirmen, QM-Auditor, IT-Unternehmen, Gläubiger, Gerichtsvollzieher, Gerichte, Rechtsanwälte, Betriebsarzt, Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung, Mediendienstleister, Behörden, verbundene Unternehmen, Versicherungen, Steuerberater/Lohnbüro, Entsorgungsdienstleister, soziale und berufliche Onlineportale, Anbieter von vom Unternehmen genutzter Softwareprodukte, Gebäudeverwaltung, Physiotherapeut oder weitere Anbieter zur Durchführung von Mitarbeiterbenefits oder Teamevents.
Übermittlung in Drittländer (Art. 13 Abs. 1 f DS-GVO)
Es erfolgt eine Übermittlung an verbundene Unternehmen in den Drittländern Schweiz und den USA.
Speicherdauer gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (Art. 13 Abs. 2 a DS-GVO)
Eine Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel innerhalb von zehn Jahren nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Eine abweichende Speicherdauer bestimmt sich einzelfallbezogen nach folgenden Kriterien:
- 2 Jahre, etwa bei Abmahnungen
- 3 Jahre, etwa beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
- 4 Jahre bei Sachverhalten mit Bezug zur gesetzlichen Sozialversicherung
- 5 Jahre, etwa bei einer Unfallanzeige
- 6 Jahre, etwa bei der Aufklärung nach Mutterschutzgesetz bzw. Belehrung über die Schweigepflicht
- 30 Jahre, etwa bei arbeitsmedizinischen Aufzeichnungen
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 13 Abs. 2 b DS-GVO)
Als Betroffene/r haben Sie jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten und auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Bitte wenden Sie sich hierzu an den Verantwortlichen unter den angegebenen Kontaktdaten.
Als Betroffene/r können Sie sich bei Beschwerden jederzeit an den zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg wenden.
Bestehen einer Erforderlichkeit zur Bereitstellung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 2 e DS-GVO)
Die erhobenen Daten sind für den Abschluss und die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich. Eine Nicht-Bereitstellung führt dazu, dass die Aufnahme, Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht durchgeführt werden kann.